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   BFH, 29.10.2007 - VI R 41/06   

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BFH, 29.10.2007 - VI R 41/06 (https://dejure.org/2007,20702)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2007 - VI R 41/06 (https://dejure.org/2007,20702)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2007 - VI R 41/06 (https://dejure.org/2007,20702)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.03.2005 - X R 8/04

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 29.10.2007 - VI R 41/06
    b) Eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. März 2005 X R 8/04, BFH/NV 2005, 1341; vom 24. März 2005 XI B 62/04, BFH/NV 2005, 1347; vgl. auch Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 56 Rz 38).
  • BFH, 24.03.2005 - XI B 62/04

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 29.10.2007 - VI R 41/06
    b) Eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. März 2005 X R 8/04, BFH/NV 2005, 1341; vom 24. März 2005 XI B 62/04, BFH/NV 2005, 1347; vgl. auch Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 56 Rz 38).
  • BFH, 08.02.2008 - XI B 197/07

    Wiedereinsetzung

    Eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten wird darüber hinaus nur dann als schuldlose Verhinderung (des Beschwerdeführers) gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 II R 60/01, BFH/NV 2003, 482; vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 3. Juli 2003 XI B 15/01, BFH/NV 2004, 48; in BFH/NV 2005, 1341; vom 24. März 2005 XI B 62/04, BFH/NV 2005, 1347, und vom 29. Oktober 2007 VI R 41/06, BFH/NV 2008, 237).
  • BFH, 21.12.2011 - VIII B 30/11

    NZB: Frist zur Begründung der Klage, Wiedereinsetzung, Verlegung des

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Krankheit Fristversäumung grundsätzlich nur dann entschuldigt, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Oktober 2007 VI R 41/06, BFH/NV 2008, 237; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 56 Rz 20, Stichwort Krankheit, m.w.N.).
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